BEWERBUNG
Q: Bis wann soll die Bewerbung eingereicht werden?
A: Bewerbungen können bis spätestens 23. Mai 2021, 23:59 Uhr, eingereicht werden.
Q: Wie kann ich meine Bewerbung einreichen und was soll die Bewerbung enthalten?
A: Über den Link http://bit.ly/kreativlandtransfer-bewerbung können sich interessierte Bewerber:innen auf unserem Bewerberportal registrieren. Dort können Hintergrundinformationen zum Projekt sowie ein Motivationsschreiben mit max. 1.500 Zeichen hinterlegt werden. Desweiteren gibt es einen Fragenkatalog, der den Bewerber:innen die Möglichkeit gibt, das eigene Vorhaben in Bezug auf die für KreativLandTransfer relevanten Kriterien vorzustellen. In einem freien Teil der Selbstpräsentation können Bewerber:innen die Vorstellung ihres Vorhabens abrunden und auf besondere Eigenschaften und Inhalte hinweisen. Dafür können gesammelt in einem PDF (max. 10 MB) Fotos, Texte, grafische Darstellungen, oder aber auch Links zu anderen Medien, wie beispielsweise Videos, mit KreativLandTransfer und der Jury geteilt werden.
KRITERIEN TANDEMPROJEKTE
Q: Welche Kriterien müssen die Tandemprojekte auf jeden Fall erfüllen?
A: Das geplante Vorhaben muss sich auf den ländlichen Raum beziehen bzw. dort verortet sein und mindestens einer der Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen sein.
Q: Ist es möglich, sich auf mehrere Beste-Praxis-Projekte zu bewerben?
A: Tandempartner:innen müssen sich bei ihrer Bewerbung für ein Beste-Praxis-Projekt entscheiden. Sollten Bewerber:innen zwei oder mehrere Ansätze verfolgen, die mit verschiedenen Beste-Praxis-Projekten kompatibel sind, besteht die Möglichkeit, mehrere Bewerbungen einzureichen.
Q: Wie viele Teilbranchen müssen von den Tandemprojekten abgedeckt werden?
A: Das Vorhaben muss sich auf mindestens eine Teilbranche der Kultur- und Kreativwirtschaft beziehen, wobei breit aufgestellte Vorhaben nicht zwangsläufig besser zu bewerten sind als Vorhaben, die sich spezifisch an einen Teilmarkt richten.
Q: Liegt mein Vorhaben im ländlichen Raum? (Definition bei KreativLandTransfer)
A: Landgemeinde und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner:innen, Ausnahmen sind eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören (wichtig ist der ländlicher Charakter des Ortes). Ausschlaggebend ist weniger die geographische Verortung des Projekts, sondern mehr der Wirkungskreis der Maßnahmen bzw. des Vorhabens.
Q: Was gibt es bei der Angabe der Projektidee bzw. dem Projektansatz zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in ländlichen Räumen zu beachten?
A: Beispiele für zentrale Fragen können sein: Wie soll euer Vorhaben in die Region wirken? Was wollt ihr mit eurer Idee verändern? Welche Ziele möchtet ihr euch setzen und wann wollt ihr einzelne Meilensteine erreichen?
Q: Wie breit muss das Team rund um das geplante Vorhaben aufgestellt sein?
A: Das Vorhaben muss von mindestens zwei Personen getragen werden. Im Bewerbungsformular müssen beide Personen mit ihren Kontaktangaben angegeben werden.
Q: Was sind Beispiele für Schnittstellen zu Kulturarbeit?
A: Beispiele können sein: eine positive Ausstrahlung auf künstlerische oder kulturelle Arbeit; die Unterstützung von Künstler:innen, die Kulturarbeit leisten; Angebote oder Förderung der Aus- und Weiterbildung im Kulturbereich; Zusammenarbeit / Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen u.v.m.
Q: Was macht die Einbindung der Bevölkerung vor Ort aus?
A: Die folgenden Punkte stellen wichtige Kriterien für eine gelingende Einbindung der Bevölkerung vor Ort dar: Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog; Ressourcen und klare Ziel- und Rahmensetzungen; Nutzung vorhandener Gestaltungsspielräume; Dialog auf Augenhöhe (flache Hierarchien und Niedrigschwelligkeit des Angebots); Ermöglichung der Mitwirkung aller; Verbindlichkeit und Verlässlichkeit; sorgfältige und kompetente Gestaltung des Beteiligungsprozesses; transparente Information; Lernen aus Erfahrung; Einbettung in lokale Beteiligungskultur etc.
Q: Worauf bezieht sich die Anforderung zu infrastrukturellen und / oder personellen Ressourcen?
A: Wichtig ist hier die Frage, ob Bewerber:innen die Möglichkeiten besitzen, das geplante Vorhaben nachhaltig auf den Weg zu bringen – Gibt es feste Ansprechpartner:innen, die zur Verfügung stehen und Zeit investieren können? In welche Netzwerkstrukturen ist das Vorhaben eingebettet (Unterstützer:innen, Förder:innen, Ansprechpartner:innen in Politik und Verwaltung)? Gibt es bereits Räumlichkeiten, Datenbanken oder vorhandene Ausstattungen, die für den Transferauftrag genutzt werden können?
Q: Was ist mit dem Kriterium “Beitrag zur Regionalentwicklung” gemeint?
A: Wie könnt ihr mit eurer Idee / eurem Vorhaben die Region verändern bzw. stärken? Wie begegnet ihr mit eurem Vorhaben den Herausforderungen, mit denen Akteur:innen der Kultur- und Kreativwirtschaft in ländlichen Räumen konfrontiert werden? Tipp: Zeigt hier auch die kleinen Schritte auf, die am Ende zur Entwicklung eurer Region beitragen können.
Q: Was zeichnet die Verfolgung nachhaltiger / ökologischer Standards aus?
A: Nachhaltigkeit betrifft verschiedene Handlungsfelder wie Mobilität, Energie und Klima, Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen, Catering, Abfallmanagement, Barrierefreiheit u.v.m. – Wichtig ist hier die Frage, welche Rolle das Thema Nachhaltigkeit bei eurem Vorhaben spielen soll. Welche Standards wollt ihr verfolgen? Worauf wollt ihr besonderen Wert legen?
JURY
Q: Wie ist die Jury zusammengesetzt?
A: Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Bewerbungen. Sie besteht aus sieben Mitgliedern, die einen engen Bezug zur Kultur- und Kreativwirtschaft aufweisen und stark im Thema verankert sind. Die Jury wurde 2020 in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie mit dem Sächsischen Ministerium für Regionalentwicklung von KreativLandTransfer auf Grundlage ihrer Qualifikation berufen. Hintergrundinformationen zu den Jurymitgliedern finden sich auf www.kreativlandtransfer.de.
Q: Wann tagt die Jury?
A: Die Jurymitglieder haben ca. vier Wochen Zeit, die erfolgreich eingegangenen Bewerbungen online zu bewerten und mit Punkten zu versehen. Anschließend werden die Einreichungen während einer Online-Sitzung im Juli 2021 umfassend besprochen (Änderungen des genauen Datums vorbehalten). Im Ergebnis einigen sich die Jurymitglieder so auf 12 Tandemprojekte.
ERGEBNISSE UND AUSBLICK
Q: Wie und wann werden die Ergebnisse der Jurysitzung veröffentlicht?
A: Etwa zwei Wochen nach der Jurysitzung werden die zwölf ausgewählten Tandemprojekte auf den Kanälen von KreativLandTransfer veröffentlicht.
Q: Wie geht es weiter?
A: Die ausgewählten zwölf Tandemprojekte werden in einem ca. 1 ½-jährigen Prozess organisatorisch und finanziell von uns unterstützt und erhalten ein inhaltliches Mentoring durch die Beste-Praxis-Projekte. Darüber hinaus erhalten sie Coachings durch Expert:innen in Themenbereichen, die für ihr individuelles Projekt relevant sind.